Ambulante
psychiatrische Pflege
In der ambulanten psychiatrischen Pflege begleite und berate ich Menschen, welche sich in einer belastenden Lebenssituation befinden oder an einer psychischen Erkrankung leiden, in ihrem häuslichen Umfeld. Die Ziele und Dauer werden individuell festgelegt und orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der jeweiligen Person. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der Selbstwirksamkeit und der Lebensqualität.
Angebot der ambulanten psychiatrischen Pflege
- Bedarfsabklärung für psychiatrische Pflegeleistungen gemäss KLV Art. 7
- Begleitung und Beratung im Umgang mit verschiedenen Symptomen
- Unterstützung in Krisensituationen und Krisenprävention
- Erarbeiten bei der Erstellung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Psychoedukative Gespräche zu Medikamenten, Krankheitsbildern, Verlauf
- Unterstützung bei der Findung und Förderung von sozialen Kontakten
- Unterstützung in alltagspraktischen Tätigkeiten wie Administration oder Haushalt
- Nachbehandlung nach einem Klinikaufenthalt
- Koordination mit weiteren involvierten (Fach)-Personen und Angehörigen
Das Einsatzgebiet umfasst den Raum Malters - Sempach - Wolhusen - Entlebuch.
Anmeldung und weiteres Vorgehen
Die Anmeldung kann durch die betroffene Person selber, Angehörige, Hausärzte, Therapeuten oder Institutionen per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Im Anschluss erfolgt ein Erstgespräch vor Ort an welchem die Behandlungsziele- und Intervalle festgelegt werden. Je nach Situation kann dies von 2-mal wöchentlich bis zu 1-mal monatlich sein.
Die Behandlung kann jederzeit aufgelöst werden und es werden nur die schon durchgeführten Einsätze verrechnet.
Kosten
Findet eine Behandlung statt, hole ich beim Hausarzt oder Psychiater eine ärztliche Verordnung ein, um die Kosten wie unten aufgeführt abrechnen zu können.
Die Person welche die ambulante psychiatrische Pflege in Anspruch nimmt bezahlt pro Einsatztag 15.35.-. Falls Ergänzungsleistungen bezogen werden, werden diese Kosten zurückerstattet.
Die weiteren Kosten werden zu einem Teil durch die Grundversicherung der Krankenkasse, abzüglich Selbstbehalt und Franchise, sowie zum anderen durch die Restkostenbeteiligung der Gemeinden übernommen.